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E-Mail Archivierung

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Gesetzliche Anforderungen erfüllen

Die gesetzlichen Anforderungen durch die GoBD zwingen Unternehmen und Unternehmer E-Mails vollständig, originalgetreu und manipulationssicher über viele Jahre hinweg zu speichern. Darüber hinaus muss jederzeit ein Zugriff für einen Auditor (z.B. Prüfer des Finanzamtes) ermöglicht werden können.

Dies ist ausschließlich durch den Einsatz einer Archivierungslösung realisierbar. Eine Verletzung der Archivierungspflicht kann mit steuerrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen geahndet werden.

Vorteile einer Archivierung

  • Umsetzung gesetzliche Anforderungen (GoBD)

  • Schutz vor Löschung (z.B. durch Mitarbeiter)

  • Bei Streitfragen Gerichtsanerkannt

  • Reduktion des Speicherbedarfs des Postfaches

Zitat aus der GoBD:

"Sind aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten, Datensätze, elektronische Dokumente und elektronische Unterlagen im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubwahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist nicht gelöscht werden."

Reicht es aus die wichtigen E-Mails auszudrucken?

Ein Ausdruck bedeutet bei einem elektronischen Dokument eine Kopie anzufertigen. Innerhalb der GoBD ist allerdings festgelegt das nur Originalformate verwendet werden, die nicht konvertiert wurden.

Dies bedeutet wenn das Original per E-Mail gekommen ist, dann muss es auch so archiviert werden.

Gilt die Pflicht nur für große Konzerne?

Die Aufbewahrungspflicht trifft jeden und ist nicht an eine Unternehmensgröße oder Unternehmensform gebunden. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verstoß gegen die AO/GoBD so dass ein Prüfer die Buchhaltung verwerfen kann.

Reicht es aus lediglich Rechnungen zu archivieren?

Gemäß der GoBD ist ein Unternehmen / Unternehmer verpflichtet alle Geschäftsprozesse zu archivieren. Dazu gehören nicht nur Rechnungen,
Angebote, Angebotsanfragen, Auftragsbestätigungen sowie alle weiteren zugehörigen Dokumente - auch Rückfragen oder Rückabwickelungen.

Somit ist nicht immer 100%ig zu sagen, welche E-Mail archiviert werden muss, und welche der Prüfer nicht sehen möchte.

DSGVO und Archivierung?

An manchen Punkten widersprechen sich der Datenschutz (DSGVO) und die Pflicht zur E-Mail Archivierung. Dennoch ist es möglich diese beiden elementaren Punkte in Einklang zu bringen.

Personenbezogene Daten wie zum Beispiel Bewerbungen müssen gesondert behandelt werden. Nach einer Absage besteht der Zweck der Verarbeitung nicht mehr. Hier müssen automatische Löschmechanismen regelbasiert eingesetzt werden und deren Nutzung dokumentiert sein.

Outlook hat doch selbst ein Archiv?

Outlook erstellt ein eigenes Archiv. Dort landen E-Mails die ein gewisses Alter haben, oder die manuell in das Archiv verschoben wurden.

Das Archiv ist weder gegen Löschen noch gegen Veränderung geschützt - es ist lediglich ein eigener, zweiter Bereich innerhalb von Outlook zur Entlastung der primären Speicherdatei.

Diese Art der Archivierung entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.

Was ist mit E-Rechnungen ?

Auch bei E-Rechnungen gilt die Archivierungspflicht. Es gibt verschiedene Dienste die ausschließlich E-Rechnungen archivieren um den gesetzlichen Anforderungen nachzukommen, aber eine umfassende Lösung reduziert Kosten. Ein Auditor-Zugriff ist erteilbar damit die Prüfungsorgane Zugriff erhalten können.

Der Standard für rechtssichere E-Mail Archivierung

Mit MailStore können Unternehmen alle Vorteile moderner E-Mail Archivierung einfach und sicher für sich nutzbar machen. Dazu legt MailStore perfekte Kopien aller E-Mails in einem zentralen Archiv ab und stellt so die Sicherheit und Verfügbarkeit beliebiger Datenmengen auch über viele Jahre hinweg sicher. Anwender können weiterhin auf ihre E-Mails zugreifen und diese schnell durchsuchen.

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Zuverlässige Einhalte aller relevanten rechtlichen Vorgaben

  • Hilfe bei der Einhaltung der DSGVO

  • Schnelle Suche über E-Mails und Dateianhänge

  • Schutz vor Datenverlusten

  • Entlastung von E-Mail Speicherorten

  • Vereinfachung von Backup und Restore

  • Unabhängig vom E-Mail-Programm

  • Abschaffung von Postfachbegrenzungen

Unterstützte E-Mail Systeme

  • Exchange ab 2003

  • Microsoft 365

  • G Suite

  • Alle IMAP- oder POP3 kompatiblen E-Mail Anbieter

  • MDaemon, IceWarp und Kerio Connect

  • PST, EML und andere Dateiformate

  • E-Mail Clients wie z.B. Microsoft Outlook

Mailstore VM

Sie besitzen noch keinen Server, nutzen aber eine große Anzahl von Postfächern?

Dafür haben wir die Lösung.

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